- Die Kurskosten werden Kanton Aargau übernommen. Halleneintritte sind davon ausgenommen.
- Die Teilnahme ist freiwillig. Eine Anmeldung verpflichtet jedoch zur Teilnahme während eines ganzen Semesters.
- Während der offiziellen Schulferien findet kein Schulsport statt.
- Der freiwillige Schulsport unterliegt dem Schulgesetz.
- Bei Überbelegung des Kurses, ist das Eingangsdatum der Anmeldung für die Kursaufnahme massgebend.
- Falls sich weniger als 10 Kinder anmelden sollten, kann der Kurs nicht durchgeführt werden.
- Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bzw. deren gesetzlichen Vertreter über Nachfolgendes informiert worden sind und sich damit einverstanden erklärt haben:
– die Erfassung der Personendaten sowie der Daten zu den J+S-Kursen-/Lagern im Nationalen Informationssystem für Sport (NDS);
– die Bearbeitung der Daten in der NDS; sowie
– die Bekanntgabe der Daten nach Art. 11 des Bundesgesetzes über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport (IBSG). - J+S bietet keinen Versicherungsschutz. Die Versicherung ist Sache der Eltern.