Teilnahmebedingungen

  • Die Kurskosten werden Kanton Aargau übernommen. Halleneintritte sind davon ausgenommen.
  • Die Teilnahme ist freiwillig. Eine Anmeldung verpflichtet jedoch zur Teilnahme während eines ganzen Semesters
  • Während der offiziellen Schulferien findet kein Schulsport statt.
  • Der freiwillige Schulsport unterliegt dem Schulgesetz.
  • Bei Überbelegung des Kurses, ist das Eingangsdatum der Anmeldung für die Kursaufnahme massgebend.
  • Falls sich weniger als 10 Kinder anmelden sollten, kann der Kurs nicht durchgeführt werden.
  • Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bzw. deren gesetzlichen Vertreter über Nachfolgendes informiert worden sind und sich damit einverstanden erklärt haben:
    • die Erfassung der Personendaten sowie der Daten zu den J+S-Kursen-/Lagern im Nationalen Informationssystem für Sport (NDS);
    • die Bearbeitung der Daten in der NDS; sowie
    • die Bekanntgabe der Daten nach Art. 11 des Bundesgesetzes über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport (IBSG).
  • J+S bietet keinen Versicherungsschutz. Die Versicherung ist Sache der Eltern.